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Hausordnung

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Im Vordergrund sollte beim Bowling immer der Spaß am Spiel stehen.

Damit das auch so bleibt, haben wir einige Regeln aufgestellt und die sollten sie beachten:

 

1. Das Betreten der Bahnen über die Anlauflinie hinaus ist nicht erlaubt, da diese geölt sind. UNFALLGEFAHR! Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr ohne Haftungsübernahme des Betreibers.

2. Der Bowlingbereich darf nicht mit Straßenschuhen betreten werden. Der Spielbereich ist nur mit Bowlingschuhen oder vom Personal freigegebenen geeigneten Schuhen erlaubt. Ein Verlassen des Gebäudes mit den Bowlingschuhen ist verboten.

3. Bowlingbälle, die ein Spieler selbst mitbringt, benutzt er auf eigenes Risiko ohne Schadensanspruch bei Beschädigung.

4. Schäden, durch unsachgemäße Handhabung im Bowling- und Billardbereich werden dem Verursacher in Rechnung gestellt.

5. Beim Ankommen des Balls auf dem Ballendlauf ist Vorsicht geboten. Den Ball zum Spielen erst entnehmen, wenn er ruhig auf der Ablage liegt. Die maximale Anzahl beträgt zehn der sich auf der Ballablage befindlichen Bälle und darf dabei nicht überschritten werden.

6. Bei Ballstau oder Glasbruch ist der Spielbetrieb bis zur Beseitigung zu unterbrechen.

7. Bei zwischenzeitlichen Betriebsstörungen kann kein Ersatz gewährt werden, der Ausfall wird als höhere Gewalt gewertet. Ein selbst verschuldeter verspäteter Spielbeginn oder eine technische Störung berechtigt nicht zur Reduzierung des Spielpreises.

8. Jeder Gast ist verpflichtet, sich an die Reservierungszeiten zu halten. Dies gilt auch bei eventueller Betriebsstörungen, oder wenn die Vermieter der Bahn diese nicht pünktlich verlassen haben sollten. Eine Verlängerung oder Verschiebung der Mietzeit ist bei anschließender Weiterbelegung nicht möglich.

9. Bei Reservierungen mindestens zehn Minuten vor Spielbeginn erscheinen. Der Reservierungsanspruch verfällt spätestens bei einer Überschreitung der Anfangszeit um zehn Minuten.

10. Der garantierte Anspruch auf eine bestimmte Bahn ist ausgeschlossen.

11. Der Maschinenraum darf nur vom Personal betreten werden und keinesfalls vom Gast.

12. Die Mietgebühr für die Bahnen und Schuhe ist nach Spielende beim Personal zu zahlen.

13. Kinder dürfen nur unter Aufsicht von Erwachsenen bowlen.

14. Der Billardraum ist so zu verlassen, wie er vor Spielbeginn vorgefunden wurde.

15. Das Billardzubehör ist nach Spielende beim Personal abzugeben.

16. Die gültigen Preise für Bahn- und Schuhgebühren entnehmen Sie bitte den aktuell im Bowling – Center ausgehängten Preistafeln oder unserer Website.

17. Sichtlich angetrunkenen Gästen wird der Spielbetrieb nicht gewährt.

18. Auf die Garderobe ist selbst zu achten. Es erfolgt keine Übernahme der Haftung bei Schäden oder Verlust.

19. Das Rauchen von Tabakwaren oder elektronischen Zigaretten ist nur außerhalb des Gebäudes erlaubt. Beim Verlassen des Gebäudes, sind die zur Verfügung gestellten Schuhüberzieher über die Bowlingschuhe zu tragen

20. Das Mitbringen von Speisen und Getränken jeder Art ist nicht gestattet.

21. Den Aufforderungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten.

22. Jeder Gast erklärt sich durch das Betreten des Bowling – Centers mit dieser Verordnung einverstanden.

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